Gründungszuschuss: Was muss dein Businessplan zeigen?
Welche Voraussetzungen gelten für den Gründungszuschuss? Erfahre, warum dein Businessplan Tragfähigkeit und zugleich den tatsächlichen Förderbedarf zeigen muss.
Wer aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit startet, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten.
Der Zuschuss soll vor allem dabei helfen, deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung während der Anlaufphase der Selbstständigkeit zu sichern.
Wichtig: Der Gründungszuschuss ist keine automatische Leistung. Auch wenn du die formalen Voraussetzungen erfüllst, besteht kein Rechtsanspruch.
Damit du die formalen Voraussetzungen erfüllst, muss der Businessplan zeigen, dass die Gründung wirtschaftlich tragfähig ist – gleichzeitig muss aber auch nachvollziehbar sein, warum die Förderung in der Anlaufphase tatsächlich benötigt wird. Wenn du Arbeitslosengeld beziehst und dich hauptberuflich selbstständig machen möchtest, kann der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit den Start erleichtern.
1. Wer kann einen Gründungszuschuss erhalten?
Zu Beginn deiner Selbstständigkeit musst du grundsätzlich noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Außerdem muss die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt werden. Die Bundesagentur für Arbeit geht dabei grundsätzlich von mindestens 15 Stunden selbstständiger Tätigkeit pro Woche aus.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind damit:
- du beziehst Arbeitslosengeld,
- du hast bei Beginn der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch,
- du gründest hauptberuflich,
- deine Geschäftsidee ist tragfähig,
- die Agentur für Arbeit hält dich persönlich für geeignet, die Selbstständigkeit erfolgreich auszuüben.
2. Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Die Förderung besteht aus zwei Phasen.
Phase 1
In den ersten sechs Monaten erhältst du:
dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld + 300 Euro pro Monat
Die zusätzlichen 300 Euro sollen insbesondere zur sozialen Absicherung beitragen.
Phase 2
Anschließend kann für weitere neun Monate eine Förderung von
300 Euro pro Monat
gewährt werden.
Die zweite Phase muss gesondert beantragt werden. Auch hier handelt es sich nicht um einen automatischen Anspruch.
3. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung
Vor der Bewilligung muss eine fachkundige Stelle deine Gründung prüfen und bestätigen, dass dein Vorhaben wirtschaftlich tragfähig erscheint.
Fachkundige Stellen können beispielsweise sein:
- Industrie- und Handelskammer,
- Handwerkskammer,
- Steuerberater,
- Wirtschaftsprüfer,
- Unternehmensberater,
- Banken oder bestimmte Fachverbände.
Für die Prüfung werden regelmäßig unter anderem benötigt:
- Businessplan,
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau,
- Lebenslauf,
- Qualifikationsnachweise.
4. Der Businessplan muss zwei Dinge gleichzeitig zeigen
Dieser Punkt wird häufig unterschätzt.
Dein Businessplan muss einerseits zeigen, dass dein Unternehmen langfristig wirtschaftlich tragfähig werden kann.
Andererseits prüft die Agentur für Arbeit auch, ob der Gründungszuschuss während der Anlaufphase überhaupt erforderlich ist.
Das kann zu einem scheinbaren Widerspruch führen:
Die Planung darf nicht zeigen, dass das Unternehmen dauerhaft Verluste macht. Sie sollte aber auch nicht unrealistisch darstellen, dass bereits unmittelbar nach der Gründung hohe Überschüsse entstehen und der Gründer seinen Lebensunterhalt vollständig selbst finanzieren kann.
Die Bundesagentur für Arbeit bezeichnet diese Prüfung als Prüfung der Eigenleistungsfähigkeit.
Zeigt beispielsweise deine Finanzplanung bereits unmittelbar nach dem Start hohe Gewinne und ausreichend Liquidität, kann sich die Frage stellen, warum zusätzlich ein Gründungszuschuss benötigt wird.
Deshalb sollte die Planung realistisch zeigen, wie sich Umsatz, Kosten und Liquidität in der Anlaufphase tatsächlich entwickeln.
5. Warum Umsatz, Gewinn und Liquidität nicht dasselbe sind
Gerade für den Gründungszuschuss ist es wichtig, diese Größen nicht zu verwechseln.
Ein Unternehmen kann bereits Umsätze erzielen und sogar rechnerisch einen Gewinn ausweisen, ohne dass ausreichend Geld für den privaten Lebensunterhalt vorhanden ist.
Beispielsweise können gleichzeitig anfallen:
- Investitionen,
- Warenkäufe,
- laufende Betriebskosten,
- Tilgungen,
- Zahlungsverzögerungen von Kunden,
- Krankenversicherung und weitere private Kosten.
Deshalb sollte die Finanzplanung nicht nur einen Gewinn zeigen, sondern auch nachvollziehbar darstellen, wie sich die Liquidität entwickelt.
6. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung
Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall, ob die Förderung sinnvoll und erforderlich ist.
Dabei werden unter anderem berücksichtigt:
- Tragfähigkeit der Gründung,
- persönliche Eignung,
- berufliche Erfahrung und Qualifikation,
- Förderbedarf,
- wirtschaftliche Entwicklung des Vorhabens.
Besonders wichtig: Kündigst du selbst ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, um dich anschließend selbstständig zu machen, kann dies die Förderung erheblich erschweren. Die Agentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass in solchen Fällen eine Förderung regelmäßig nicht möglich ist.
7. Erst mit der Agentur für Arbeit sprechen, dann gründen
Wenn du den Gründungszuschuss nutzen möchtest, solltest du frühzeitig mit deiner Vermittlungsfachkraft sprechen.
Die Agentur für Arbeit beschreibt den Ablauf grundsätzlich so:
- Beratungsgespräch vereinbaren,
- erforderliche Unterlagen vorbereiten,
- Tragfähigkeitsbescheinigung einholen,
- Antrag einreichen,
- nach Bewilligung die Förderung erhalten.
Gerade beim Zeitpunkt der Aufnahme der Selbstständigkeit solltest du dich vorher mit der Agentur abstimmen.
Mein Tipp für Gründer
Betrachte den Businessplan für den Gründungszuschuss nicht als Dokument, das möglichst hohe Gewinne versprechen muss.
Die Planung sollte vielmehr plausibel zeigen:
- dass dein Geschäftsmodell langfristig funktioniert,
- dass deine Annahmen realistisch sind,
- dass du nach einer Anlaufphase deinen Lebensunterhalt aus der Selbstständigkeit bestreiten kannst,
- und warum du bis dahin eine finanzielle Unterstützung benötigst.
Ein Businessplan mit übertrieben optimistischen Umsätzen kann deshalb ebenso problematisch sein wie eine Planung, die dauerhaft Verluste zeigt.
Die aktuellen Voraussetzungen, Antragsunterlagen und Formulare findest du direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.