Welche Schritte sollte ich bei der Gründung meines Unternehmens nicht vergessen?
Welche Dinge sollte ich bei einer Gründung frühzeitig prüfen, damit mich später keine Pflicht, kein Gesetz und kein bereits geschützter Name überrascht?
Wer ein Unternehmen gründet, denkt zunächst an Geschäftsidee, Finanzierung, Gewerbeanmeldung und vielleicht noch an das Finanzamt. In der Praxis gibt es aber zahlreiche weitere Punkte, die erst später auffallen – manchmal dann, wenn bereits Geld investiert wurde.
Deshalb lohnt es sich, die Gründung nicht nur als eine Reihe von Anmeldungen zu betrachten. Prüfe frühzeitig auch, welche gesetzlichen Anforderungen für dein konkretes Geschäftsmodell gelten und welche Themen sich während des Betriebs verändern können.
1. Prüfe zuerst, ob du dein Geschäftsmodell so überhaupt betreiben darfst
Nicht jede selbstständige Tätigkeit kann ohne weitere Voraussetzungen aufgenommen werden.
Je nach Branche können beispielsweise erforderlich sein:
- Genehmigungen oder Erlaubnisse
- Eintragungen in bestimmte Register
- eine Meisterqualifikation
- besondere Hygiene- oder Sicherheitsanforderungen
- berufsrechtliche Voraussetzungen
Bevor du Räume anmietest, Maschinen kaufst oder größere Verträge abschließt, solltest du deshalb prüfen, welche Anforderungen für deine Tätigkeit gelten.
Eine gute erste Anlaufstelle sind deine IHK oder – bei einem Handwerksbetrieb – die zuständige Handwerkskammer.
2. Rechtsform und Gründungsweg festlegen
Als Nächstes solltest du entscheiden, in welcher Rechtsform du dein Unternehmen betreiben möchtest.
Ein Einzelunternehmen ist beispielsweise anders zu gründen als eine GmbH oder UG. Bei Kapitalgesellschaften kommen unter anderem Notar und Handelsregister hinzu.
Die Rechtsform beeinflusst außerdem Themen wie:
- persönliche Haftung
- Buchführung
- Jahresabschluss
- Steuern
- Finanzierung
- Außenwirkung des Unternehmens
Die Rechtsform sollte deshalb nicht nur danach gewählt werden, welche Variante am schnellsten gegründet ist.
3. Prüfe deinen Unternehmensnamen, bevor du ihn überall verwendest
Ein häufiger Fehler besteht darin, zuerst Logo, Website, Visitenkarten und Werbematerial gestalten zu lassen und erst anschließend festzustellen, dass der gewünschte Name problematisch ist.
Prüfe deshalb frühzeitig:
- Gibt es bereits Unternehmen mit einem gleichen oder ähnlichen Namen?
- Ist der Name bereits als Marke geschützt?
- Gibt es ähnlich klingende Marken?
- Ist die gewünschte Internetdomain noch verfügbar?
Für deutsche Marken kannst du beispielsweise im DPMAregister des Deutschen Patent- und Markenamtes recherchieren.
Wichtig: Das DPMA prüft bei einer Markenanmeldung nicht automatisch, ob bereits identische oder ähnliche ältere Marken bestehen. Eine eigene Recherche ist deshalb wichtig. Bei einem über Deutschland hinausgehenden Geschäft solltest du gegebenenfalls auch europäische und internationale Markenregister berücksichtigen.
Auch eine freie Domain bedeutet nicht automatisch, dass du den Namen rechtlich verwenden darfst. Bei einem Anbieter wie STRATO kannst du zwar prüfen, ob eine Domain noch registrierbar ist. Ob dadurch Marken- oder Namensrechte Dritter verletzt werden, ist eine andere Frage.
Bei einer GmbH, UG oder anderen registerpflichtigen Gesellschaft kann es außerdem sinnvoll sein, den geplanten Firmennamen vor dem Notartermin mit der zuständigen IHK abzustimmen. Viele IHKs bieten dafür eine Firmennamens-Vorprüfung an.
4. Gewerbe, Finanzamt und weitere Stellen
Wenn du ein Gewerbe betreibst, musst du dieses grundsätzlich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
Von dort werden regelmäßig weitere Stellen über die Aufnahme der Tätigkeit informiert, beispielsweise Finanzamt sowie gegebenenfalls IHK oder Handwerkskammer. Trotzdem solltest du nicht davon ausgehen, dass danach automatisch alles erledigt ist.
Für die steuerliche Erfassung benötigt das Finanzamt Angaben zu deinem Unternehmen und den erwarteten Umsätzen und Gewinnen.
Dabei musst du unter anderem früh Entscheidungen treffen, etwa zur Umsatzsteuer und zur Art der Buchführung.
5. Richte deine Buchhaltung von Anfang an richtig ein
Auch wenn in den ersten Wochen nur wenige Belege entstehen, solltest du das Thema Buchhaltung nicht auf später verschieben.
Kläre frühzeitig:
- EÜR oder Bilanz?
- Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?
- Soll- oder Ist-Versteuerung?
- Buchhaltung selbst oder über einen Steuerberater?
- Welche Buchhaltungssoftware soll genutzt werden?
- Wie werden Rechnungen und Belege archiviert?
Ein späterer Wechsel ist möglich, kostet aber meist zusätzliche Zeit.
6. Prüfe Pflichten, die sich aus deinem Geschäftsmodell ergeben
Dieser Punkt wird besonders häufig übersehen.
Nicht jeder Gründer hat dieselben gesetzlichen Pflichten. Entscheidend ist, was du verkaufst, an wen du verkaufst und wie du deine Produkte oder Dienstleistungen vertreibst.
Du verschickst Waren?
Dann kann das Verpackungsgesetz für dich relevant sein.
Wer erstmals mit Ware befüllte Verpackungen gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt, muss prüfen, welche Pflichten nach dem Verpackungsgesetz bestehen. Bei systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gehören dazu insbesondere die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, die Beteiligung an einem dualen System und entsprechende Mengenmeldungen.
Ein kleiner Onlineshop kann deshalb Pflichten haben, an die bei der eigentlichen Gewerbeanmeldung niemand automatisch denkt.
Du verkaufst Produkte an Verbraucher?
Dann solltest du dich mit Produktsicherheit und Verbraucherrechten beschäftigen.
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in der EU die General Product Safety Regulation – kurz GPSR. Sie enthält unter anderem zusätzliche Anforderungen an die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit von Verbraucherprodukten und ist auch für den Onlinehandel relevant.
Daneben gelten beispielsweise Vorschriften zu Gewährleistung, Informationspflichten und – bei Onlinegeschäften – zum Widerrufsrecht.
Du verkaufst ins Ausland?
Dann können zusätzliche Themen hinzukommen, beispielsweise:
- ausländische Umsatzsteuer
- One-Stop-Shop
- Reverse Charge
- Zoll
- Produktsicherheitsvorschriften
- landesspezifische Verpackungsregelungen
Aus einem zunächst einfachen Onlineshop können dadurch schnell zusätzliche Pflichten entstehen.
7. Website und Onlineshop rechtlich mitdenken
Auch die Website gehört zur Gründung.
Je nach Angebot solltest du unter anderem prüfen:
- Impressum
- Datenschutzerklärung
- Cookies und Tracking
- Widerrufsbelehrung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, soweit benötigt
- Preisangaben
- Pflichtinformationen bei Onlineverträgen
- Anforderungen an Newsletter und Werbung
Besonders bei einem Onlineshop reicht es deshalb nicht, lediglich eine technisch funktionierende Seite zu erstellen.
8. Versicherungen und persönliche Absicherung prüfen
Nicht jede Versicherung ist für jeden Gründer sinnvoll.
Prüfen solltest du aber zumindest, welche Risiken dein Unternehmen tatsächlich hat.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Betriebshaftpflicht
- Berufshaftpflicht
- Inhaltsversicherung
- Cyberversicherung
- Rechtsschutz
- Absicherung von Fahrzeugen oder Maschinen
Daneben musst du auch deine persönliche Krankenversicherung und gegebenenfalls Altersvorsorge berücksichtigen.
9. Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, entstehen weitere Pflichten
Mit dem ersten Mitarbeiter kommen neue Themen hinzu.
Dazu gehören beispielsweise:
- Arbeitsvertrag
- Lohnabrechnung
- Sozialversicherung
- Krankenkassen
- Berufsgenossenschaft
- Arbeitszeit
- Arbeitsschutz
- Urlaubsansprüche
- Mindestlohn
Gerade wenn der erste Mitarbeiter erst einige Monate nach der Gründung eingestellt wird, solltest du diesen Bereich rechtzeitig vorbereiten.
10. Eine Gründung ist nach der Gewerbeanmeldung nicht abgeschlossen
Vielleicht der wichtigste Punkt dieses Beitrags:
Gesetze und Pflichten ändern sich.
Was bei deiner Gründung im Jahr 2026 gilt, kann einige Jahre später anders aussehen.
Du musst deshalb nicht täglich Gesetzestexte lesen. Du solltest dir aber angewöhnen, regelmäßig zu prüfen, ob sich für dein Unternehmen etwas geändert hat.
Ein überraschend einfacher Tipp:
Lies die Informationen deiner IHK oder Handwerkskammer.
Die Mitgliederzeitschrift oder der Newsletter wirken vielleicht nicht immer besonders spannend. Dort werden aber regelmäßig neue Gesetze, Fristen und Verpflichtungen erklärt, die Unternehmen unmittelbar betreffen können.
Auch dein Steuerberater, Berufsverbände oder branchenspezifische Newsletter können wichtige Informationsquellen sein.
Mein Tipp für Gründer
Erstelle dir schon während der Gründung eine kleine Liste mit drei Fragen:
Was muss ich einmalig bei der Gründung erledigen?
Welche Pflichten entstehen durch mein konkretes Geschäftsmodell?
Welche Themen muss ich später regelmäßig überprüfen?
Die Gewerbeanmeldung ist nur ein kleiner Teil einer Unternehmensgründung.
Der größere Fehler besteht häufig nicht darin, dass ein Formular vergessen wird. Problematischer ist, wenn eine Pflicht gar nicht bekannt ist – etwa beim Verpackungsgesetz, bei Produktsicherheit, bei Markenrechten oder beim Verkauf über einen Onlineshop.
Du musst nicht jedes Gesetz selbst beherrschen. Aber du solltest wissen, welche Themen für dein Unternehmen relevant sein könnten und wo du dich regelmäßig informieren kannst.